18:1 | Grundsätzlich
hat der Zeitnehmer die Hauptverantwortung für die Spielzeit, das Time-out
und die Hinausstellungszeit hinausgestellter Spieler. Der Sekretär hat die Hauptverantwortung für die Spielerlisten, das Spielprotokoll, das Eintreten von Spielern, die nach Spielbeginn ankommen, und das Eintreten von nicht teilnahmeberechtigten Spielern. Andere Aufgaben, wie die Kontrolle der Zahl der Spieler und Mannschaftsoffiziellen im Auswechselraum sowie das Aus- und Eintreten von Auswechselspielern gelten als gemeinsame Verantwortungen. Generell sollte der Zeitnehmer (und falls anwesend ein Technischer Delegierter des zuständigen Verbandes) die notwendigen Spielunterbrechungen vornehmen. Siehe auch Erläuterung 9 zu den korrekten Verfahren beim Eingreifen von Zeitnehmer/Sekretär bei der Erfüllung einiger ihrer oben beschriebenen Verantwortungen. |
Nur
gültig für den Bereich des DHB: Es ist erlaubt, die Aufgaben von Sekretär und Zeitnehmer auf eine Person zu vereinigen. |
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18:2 | Wenn keine öffentliche
Zeitmessanlage vorhanden ist, muss der Zeitnehmer den
Mannschaftsverantwortlichen jeder Mannschaft über die gespielte oder noch
zu spielende Zeit unterrichten, insbesondere nach einem Time-out. Wenn es keine Zeitmessanlage mit automatischem Signal gibt, übernimmt der Zeitnehmer die Verantwortung für das Auslösen des Schlusssignals zur Halbzeit und zu Spielende (sieheRegel 2:3). Sofern die öffentliche Zeitmessanlage nicht auch für die Anzeige von Hinausstellungszeiten (bei IHF-Spielen mindestens drei pro Mannschaft) eingerichtet ist, platziert der Zeitnehmer eine Karte auf dem Zeitnehmertisch, auf welcher für jede Hinausstellung die Zeit des Wiedereintritts und die Trikotnummer des hinausgestellten Spielers aufgeführt sind. |