11:1 | Auf Einwurf
wird entschieden, wenn der Ball die Seitenlinie vollständig überquert
hat oder wenn ein Feldspieler der abwehrenden Mannschaft den Ball zuletzt
berührt hat, bevor dieser die Torauslinie seiner Mannschaft überquert
hat. Wenn der Ball die Decke oder über der Spielfläche befestigte Vorrichtungen berührt, ist ebenfalls auf Einwurf zu entscheiden. |
11:2 | Der Einwurf wird ohne Pfiff der Schiedsrichter (ausgenommen 15:5b) von der Mannschaft ausgeführt, deren Spieler den Ball vor dem überqueren der Linie oder Berühren der Decke oder einer über Spielfläche befestigten Vorrichtung nicht zuletzt berührt hatten. |
11:3 | Der Einwurf ist
an der Stelle auszuführen, an welcher der Ball die Seitenlinie überquert
hat oder, hat er die Torauslinie überquert, am Treffpunkt von Seiten- und Torauslinie auf der
Seite des Tores, auf der er die Torauslinie überquerte. Wenn der Ball die Decke oder eine über der Spielfläche befestigte Vorrichtung berührt hat, ist der Einwurf an der dem Ort der Berührung nächstgelegenen Stelle auszuführen. |
11:4 | Der Werfer muss mit einem Fuß in korrekter Stellung auf der Seitenlinie stehen, bis der Ball seine Hand verlassen hat. Die Stellung des anderen Fußes ist beliebig (13:1a, 15:6, 15:7, Absatz 2 und 3). |
11:5 | Die Spieler der
anderen Mannschaft dürfen bei der Ausführung des Einwurfs nicht näher
als 3 m an den Werfer herantreten. Dies gilt nicht, sofern sie unmittelbar an ihrer Torraumlinie stehen. |