Regel 17: Die Schiedsrichter

17:1 Jedes Spiel wird von zwei gleichberechtigten Schiedsrichtern geleitet, denen ein Zeitnehmer und ein Sekretär zur Seite stehen.
Nur gültig für den Bereich des DHB:
Im notwendigen Fall können Spiele von einem Schiedsrichter geleitet werden.
17:2 Die Aufsicht über das Verhalten der Spieler und Offiziellen beginnt für die Schiedsrichter mit dem Betreten der Wettkampfstätte und endet, wenn sie die Wettkampfstätte verlassen.
17:3 Die Schiedsrichter sind verantwortlich für das Prüfen der Spielfläche, der Tore und der Bälle vor Spielbeginn. Sie bestimmen, welche Bälle zum Einsatz kommen (Regel 1 und 3:1).
Außerdem stellen die Schiedsrichter die Anwesenheit der beiden Mannschaften in vorschriftsmäßiger Spielkleidung fest, prüfen das Spielprotokoll und die Ausrüstung der Spieler. Sie tragen dafür Sorge, dass die Zahl der Spieler und Offiziellen im Auswechselraum innerhalb der Grenzen liegt und stellen die Anwesenheit und Identität der beiden "Mannschaftsverantwortlichen" fest. Jegliche Unstimmigkeiten sind zu beseitigen (4:1 bis 2 und 4:7 bis 9).
17:4 Das Losen wird von einem der Schiedsrichter in Gegenwart des anderen Schiedsrichters und der beiden Mannschaftsverantwortlichen oder Offiziellen oder Spielern (z.B. einem Mannschaftskapitän) vorgenommen.
17:5 Grundsätzlich muss das ganze Spiel von denselben Schiedsrichtern geleitet werden.
In ihrer Verantwortung zur Gewährleistung des Spielablaufs im Einklang mit den Spielregeln müssen sie jede Regelwidrigkeit ahnden (ausgenommen 13:2 und 14:2).
Fällt einer der Schiedsrichter während des Spiels aus, leitet der andere das Spiel alleine (Für IHF- und Kontinent-Veranstaltungen wird die Situation entsprechend dem jeweiligen Reglement gehandhabt).
17:6 Wenn beide Schiedsrichter bei einer Regelwidrigkeit gegen dieselbe Mannschaft pfeifen, aber unterschiedlicher Auffassung über die Höhe der Bestrafung, sind, gilt immer die schwerwiegendste Strafe.
17:7 Wenn beide Schiedsrichter bei einer Regelwidrigkeit pfeifen oder der Ball die Spielfläche verlassen hat, und die bei den Schiedsrichter gegensätzlicher Auffassung darüber sind, welche Mannschaft in Ballbesitz kommen soll, gilt die gemeinsame Entscheidung, die von den Schiedsrichtern nach einer kurzen Absprache erzielt wird. Wenn sie nicht zu einer gemeinsamen Entscheidung gelangen, hat die Meinung des Feldschiedsrichters Vorrang.
Ein Time-out ist Pflicht. Nach klarem Handzeichen über die Spielfortsetzung wird das Spiel wieder angepfiffen (2:8d, 15:5).
17:8 Beide Schiedsrichter sind für das Zählen (Notieren) der Tore verantwortlich.
Außerdem notieren sie Verwarnungen, Hinausstellungen, Disqualifikationen und Ausschlüsse.
17:9 Beide Schiedsrichter sind für die Kontrolle der Spielzeit verantwortlich. Entstehen Zweifel über die Richtigkeit der Zeitmessung, treffen die Schiedsrichter eine gemeinsame Entscheidung (siehe auch 2:3).
Hinweis:
IHF, Kontinentalverbände und nationale Verbände haben das Recht, für ihren Bereich abweichende Regelungen betreffend Regel 17:8 und Regel 17:9 zu treffen.
17:10 Die Schiedsrichter sind dafür verantwortlich, dass das Spielprotokoll nach dem Spiel ordnungsgemäß ausgefüllt wird.
Ausschlüsse (16:11) und Disqualifikationen gemäß der Beschreibung in Regel 16:8, Absatz 4 sind im Spielprotokoll zu begründen.
17:11 Entscheidungen der Schiedsrichter auf Grund ihrer Tatsachenfeststellung oder Beurteilung sind unanfechtbar.
Nur gegen Entscheidungen, die im Widerspruch zu den Regeln stehen, kann Einspruch erhoben werden.
Während des Spiels sind nur die jeweiligen "Mannschaftsverantwortlichen" berechtigt, die Schiedsrichter anzusprechen.
17:12 Die Schiedsrichter haben das Recht, ein Spiel zu unterbrechen oder abzubrechen.
Vor einer Entscheidung, das Spiel abzubrechen, müssen alle Möglichkeiten zur Fortsetzung des Spiels ausgeschöpft werden.
17:13 Die schwarze Spielkleidung ist vorrangig für die Schiedsrichter vorgesehen.
17:14 Schiedsrichter und Delegierte können zur internen Kommunikation elektronische Ausrüstungen benutzen. Die Regeln für deren Einsatz werden durch den entsprechenden Verband erlassen.