Regel 15: Ausführung der Würfe

15:1 Vor der Ausführung eines Wurfs muss der Werfer die richtige Position eingenommen haben. Der Ball muss sich in der Hand des Werfers befinden (15:6).
Außer bei der Ausführung eines Abwurfs muss der Werfer bei der Wurfausführung mit einem Teil eines Fußes ununterbrochen den Boden berühren bis der Ball die Hand verlassen hat. Der andere Fuß darf wiederholt vom Boden abgehoben und wieder hingesetzt werden (siehe auch 7:6).
Der Werfer muss diese Stellung einnehmen, bis der Wurf ausgeführt ist (15:7, Absatz 2 und 3).
15:2 Ein Wurf ist ausgeführt, wenn der Ball die Hand des Werfers verlassen hat (siehe jedoch 12:2).
Der Werfer darf den Ball erst wieder berühren, nachdem dieser einen anderen Spieler oder das Tor berührt hat (15:7, 15:8, siehe auch weitere Beschränkungen gemäß 14:6).
Alle Würfe können unmittelbar zu einem Tor führen (ausgenommen beim Abwurf, bei dem kein Eigentor möglich ist).
15:3 Alle Spieler müssen die für den jeweiligen Wurf vorgeschriebenen Positionen eingenommen haben (15:6). Mit ausnahme der Bestimmungen für den Anwurf (10:3 Absatz 2) müssen die Spieler auf ihren korrekten Positionen bleiben, bis der Ball die Hand des Werfers verlassen hat.
Der Ball darf während der Ausführung weder von einem Mitspieler berührt noch diesem übergeben werden (15:7, Absatz 2 und 3).
15:4 Die Abwehrspieler müssen auf den vorgeschriebenen Positionen bleiben, bis der Ball die Hand des Werfers verlassen hat (15:9).
Eine regelwidrige Position von Abwehrspielern bei der Ausführung eines An-, Ein- oder Freiwurfs darf von den Schiedsrichtern nicht korrigiert werden, wenn eine sofortige Wurfausführung für die ausführende Mannschaft von Vorteil ist. Entsteht ein Nachteil, ist die Aufstellung zu korrigieren.
15:5 Das Spiel muss vom Schiedsrichter wieder angepfiffen werden:
a) immer bei Anwurf (10:3) oder 7-m-Wurf(14:4).
b) im Falle eines Einwurfs, Abwurfs oder Freiwurfs:
· bei Wiederaufnahme nach einem Time-out
· bei Wiederaufnahme mit einem Freiwurf entsprechend Regel 13:4
· bei Verzögerung der Wurfausführung
· nach einer Korrektur der Spielerpositionen
· nach einer Ermahnung oder Verwarnung.
In allen anderen Situationen ist es dem Schiedsrichter vorbehalten, zu entscheiden, ob ein Pfiff zur Spielfortsetzung notwendig ist.
Grundsätzlich sollen die Schiedsrichter das Spiel nicht anpfeifen, bevor die Spieler ihre Aufstellung entsprechend 15:1, 15:3 und 15:5 eingenommen haben (siehe jedoch 13:7, Absatz 2 und 15:4, Absatz 2. Pfeift der Schiedsrichter den Wurf trotz falscher Aufstellung der Spieler an, so sind diese Spieler voll aktionsfähig.
Nach dem Anpfiff eines Wurfes muss der Werfer den Ball innerhalb von drei Sekunden spielen.
15:6 Regelwidrigkeiten des Werfers oder seiner Mitspieler vor der Wurfausführung, z.B. falsche Aufstellung oder Berühren des Balles durch einen Mitspieler, sind zu korrigieren (siehe auch 13:7, Absatz 2).
15:7 Die Konsequenzen von Fehlern des Werfers oder seiner Mitspieler (15:1 bis 3) sind davon abhängig, ob die Ausführung des Wurfs angepfiffen war oder nicht.
Bei einer Wurfausführung ohne Anpfiff sind grundsätzlich alle Fehler zu korrigieren; anschließend ist der Wurf zur Spielfortsetzung anzupfeifen. Allerdings ist der Vorteilsgedanke nach 13:2 zu beachten. Falls die Mannschaft unmittelbar nach einer falschen Aufstellung den Ball verliert, gilt der Wurf als ausgeführt, das Spiel läuft weiter.
Bei einer Wurfausführung mit Anpfiff sind grundsätzlich ebenfalls alle Regelwidrigkeiten zu ahnden, z.B. wenn der Werfer springt, den Ball länger als 3 Sekunden hält oder seine korrekte Position verlässt, bevor der Ball gespielt ist.
Dies gilt auch, wenn die Mitspieler nach dem Anpfiff, aber bevor der Ball die Hand verlassen hat, eine unkorrekte Position einnehmen (ausgenommen 10:3, Absatz 2). In diesen Fällen gilt der Wurf als ausgeführt und die andere Mannschaft erhält einen Freiwurf (13:1a) am Ort des Vergehens (siehe auch 2:6). Entsprechend 13:2 ist Vorteil zu gewähren, also nicht einzugreifen, falls die Mannschaft des Werfers den Ball unmittelbar nach der Regelwidrigkeit verliert.
15:8 Grundsätzlich ist jede Regelwidrigkeit in Verbindung mit der Ausführung eines angepfiffenen Wurfs sofort zu ahnden. Gemeint sind Regelwidrigkeiten nach 15:2, Absatz 2, z.B. der Werfer berührt den Ball ein zweites Mal, bevor dieser einen anderen Spieler oder das Tor berührt hat, er prellt ihn oder legt ihn auf den Boden und nimmt ihn wieder auf (13:1a, siehe jedoch 15:7, Absatz 3).
15:9 Abwehrspieler, die die Wurfausführung stören, indem sie z.B. eine nicht korrekte Position einnehmen oder diese vor der Wurfausführung verlassen, sind mit Ausnahme der Fälle der Regeln 14:8, 14:9, 15:4, Absatz 2 und 15:5, Absatz 3 zu bestrafen. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Aktion vor oder während der Wurfausführung erfolgt (bevor der Ball die Hand des Werfers verlassen hat).
Dabei ist es ohne Belang, ob der Wurf anzupfeifen war oder nicht (Erläuterung 5:2b, 16:1c und 16:3c).
Ein Wurf, dessen Ausführung durch eine Regelwidrigkeit der anderen Mannschaft gestört wird, ist grundsätzlich zu wiederholen.