Auswechselraum-Reglement

 

1.

Die Auswechselräume befinden sich links und rechts der Verlängerung der Mittellinie, außerhalb der Seitenlinie, bis zum Ende der jeweiligen Auswechselbank und, wenn es die Platzverhältnisse ermöglichen, auch hinter den Bänken (Spielregeln: Abb. 1).
Das Reglement für Veranstaltungen/Wettbewerbe der IHF und der Kontinentföderationen legt fest, dass die Auswechselbänke 3,5 m von der Mittellinie beginnen und damit auch die Coachingzone. Diese Bestimmung gilt auch als Empfehlung für alle Spiele auf anderen Ebenen.
An der Seitenlinie vor den Auswechselbänken dürfen (bis mindestens 8 m von der Mittellinie) keinerlei Gegenstände stehen.

2.

Nur die Spieler und Mannschaftsoffiziellen, die im Spielprotokoll eingetragen sind, dürfen sich im Auswechselraum aufhalten (Regel 4:1 bis 2).
Sollte ein Dolmetscher erforderlich sein, hat dieser hinter der Mannschaftsbank Platz zu nehmen.

3.

Die Mannschaftsoffiziellen müssen im Auswechselraum komplette Sport- oder Zivilkleidung tragen. Farben, die zu Verwechslungen mit den gegnerischen Feldspielern führen können, sind nicht erlaubt.

4.

Der Zeitnehmer/Sekretär unterstützt die Schiedsrichter bei der Kontrolle der Besetzung des Auswechselraums vor und während des Spiels.
Kommt es vor dem Spiel zu einem Verstoß gegen das Auswechselraum-Reglement, darf das Spiel erst beginnen, wenn der Verstoß behoben ist. Kommt es während des Spiels zu einem derartigen Verstoß, kann das Spiel nach der nächsten Spielunterbrechung erst wieder beginnen, wenn die Angelegenheit geregelt wurde.

5.

Die Mannschaftsoffiziellen haben das Recht und die Pflicht, ihre Mannschaft auch während des Spiels zu führen und zu betreuen, und zwar auf faire und sportliche Weise und unter Einhaltung der Regeln. Grundsätzlich sollten sie auf der Mannschaftsbank sitzen.

Den Offiziellen ist es jedoch erlaubt, sich in der Coachingzone zu bewegen. Die Coachingzone ist der Bereich vor der Auswechselbank und wenn dies möglich ist auch direkt hinter der Bank.

Die Bewegung bzw. das Aufhalten in diesem Bereich ist erlaubt, um taktische Anweisungen zu geben und um medizinische Betreuung zu ermöglichen. Prinzipiell darf nur ein Offizieller gleichzeitig stehen oder sich bewegen.

Dem Offiziellen ist es selbstverständlich erlaubt, die Coachingzone zu verlassen, wenn er ein TTO anmelden will. Dem Offiziellen ist es jedoch nicht erlaubt, die Coachingzone mit der grünen Karte zu verlassen, um am Zeitnehmertisch auf den Moment zur Anmeldung des TTO zu warten.

In besonderen Situationen, z.B. erforderliche Kontaktaufnahme mit Zeitnehmer/Sekretär ist dies auch dem Mannschaftsverantwortlichen erlaubt.

Grundsätzlich sollten die Spieler im Auswechselraum auf der Mannschaftsbank sitzen.

Den Spielern ist es jedoch erlaubt, sich:
- zum Aufwärmen ohne Ball hinter der Auswechselbank zu bewegen, wenn es die Platzverhältnisse erlauben und es nicht störend wirkt.

Es ist Mannschaftsoffiziellen oder Spielern nicht erlaubt:
- in provozierender, protestierender oder in irgendeiner anderen unsportlichen Weise (Sprache, Mimik oder Gestik) auf Schiedsrichter, Delegierte, Zeitnehmer/Sekretär, Spieler, Mannschaftsoffizielle oder Zuschauer einzuwirken oder diese zu beleidigen
- den Auswechselraum zum Zwecke der Spielbeeinflussung zu verlassen

Von Offiziellen und Auswechselspielern wird im Allgemeinen erwartet, dass sie sich im Auswechselraum ihrer Mannschaft aufhalten. Falls jedoch ein Offizieller den Auswechselraum verlässt und einen anderen Platz einnimmt, verliert er das Recht, seine Mannschaft zu führen und zu betreuen und muss in den Auswechselraum zurückkehren um das Recht wiederzuerlangen.
Auf jeden Fall unterstehen Offizielle und Spieler weiterhin der Aufsicht der Schiedsrichter, und die normalen Regeln für persönliche Bestrafungen gelten auch, wenn ein Offizieller oder Spieler beschließt, seinen Platz im Auswechselraum oder auf der Spielfläche zu verlassen. Daher sind unsportliches, grob unsportliches Verhalten oder auch Tätlichkeiten genau so zu bestrafen, als ob das Vergehen im Auswechselraum oder auf der Spielfläche erfolgt ist.

6.

Kommt es zum Verstoß gegen das Auswechselraum-Reglement, sind die Schiedsrichter verpflichtet, entsprechend Regeln 16:1d, 16:3c bis d oder 16:6a, c (Verwarnung, Hinausstellung, Disqualifikation) zu verfahren.