Abgesehen von den in Regel 2:8 beschriebenen Situationen, bei denen ein Time-out verbindlich ist, wird von den Schiedsrichtern erwartet, dass sie ihr Urteilsvermögen bezüglich der Notwendigkeit eines Time-out auch in anderen Situationen walten lassen. Einige typische Situationen, bei denen ein Time-out nicht obligatorisch ist, aber dennoch unter normalen Umständen gewährt wird, sind:
a) äußere Einflüsse, z.B. die Spielfläche
muss gewischt werden;
b) ein Spieler scheint verletzt;
c) eine Mannschaft spielt offenkundig auf Zeit, z.B. verzögert die Mannschaft
die Ausführung eines formellen Wurfs oder ein Spieler wirft den Ball weg oder
gibt ihn nicht frei;
d) der Ball berührt die Decke oder eine über der Spielfläche befestigte Vorrichtung (11:1), prallt ab und landet dadurch weit von der Stelle des
fälligen Einwurfs entfernt, was zu ungewöhnlicher Verzögerung führt.
Hinsichtlich der Notwendigkeit eines Time-outs in diesen und anderen Situationen
sollten die Schiedsrichter vor allem berücksichtigen, ob eine Spielunterbrechung ohne Time-out einen
ungerechtfertigten Nachteil für eine der Mannschaften entstehen lassen würde. Wenn z.B. eine Mannschaft
kurz vor Spielende mit klarem Vorsprung führt, ist es vielleicht nicht erforderlich, für eine kurze
Unterbrechung zum Wischen der Spielfläche Time-out zu geben. Sicherlich keinen Anlass für ein Time-out
gibt es, wenn eine Mannschaft, die in Rückstand liegt, selbst das Spiel verzögert.
Ein wichtiges Kriterium für die Frage Time-out oder nicht? ist die erwartete Dauer der Unterbrechung.
Bei Verletzung ist sie häufig schwer schätzbar, deswegen kann es sicherer sein, Time-out zu geben.
Umgekehrt sollten die Schiedsrichter nicht zu schnell Time-out gewähren, nur weil der Ball die
Spielfläche verlassen hat. Oft ist er nämlich umgehend zurück. Falls nicht, sollten die Schiedsrichter
sich darauf konzentrieren, rasch einen Reserveball ins Spiel zu bringen (3:4),
um ein Time-out zu vermeiden.
Das bei 7-m-Entscheidungen früher verbindliche Time-out wurde gestrichen. Entsprechend den obigen
Grundsätzen liegt es jedoch in einigen Situationen im Ermessen der Schiedsrichter auf Time-out zu
entscheiden, etwa wenn eine der Mannschaften die Ausführung deutlich verzögert, z.B. durch Auswechseln
des Torwarts oder des Werfers.