Jede Mannschaft hat Anspruch auf ein Team-Time-out von je einer Minute pro Halbzeit der regulären
Spielzeit (aber nicht während Verlängerungen).
Ein Mannschaftsoffizieller der Mannschaft, die ein Team-Time-out beantragen will, muss eine "Grüne Karte"
vor dem Zeitnehmer auf den Tisch legen. Es wird empfohlen, dass die Grüne Karte ein Format von etwa
15 x 20 cm hat und auf jeder Seite ein großes "T" aufweist.
Ein Team-Time-out kann nur beantragen, wer in Ballbesitz ist (Ball im Spiel oder bei Spielunterbrechung). Unter der Voraussetzung, dass der Antragsteller den Ballbesitz nicht verliert, bevor der Zeitnehmer pfeifen kann (in diesem Falle wäre die Grüne Karte der Mannschaft zurückzugeben), wird der Mannschaft das Team-Time-out umgehend gewährt.
Der Zeitnehmer unterbricht dann das Spiel durch einen Pfiff und stoppt sofort die Uhr (2:9). Er gibt das Handzeichen für Time-out (Nr. 16) und deutet mit gestrecktem Arm zur beantragenden Mannschaft. Die Grüne Karte wird auf dem Tisch, und zwar auf der Seite der beantragenden Mannschaft, aufgestellt und bleibt dort für die Dauer des Team-Time-outs.
Die Schiedsrichter bestätigen das Team-Time-out, woraufhin der Zeitnehmer eine separate Uhr zur Kontrolle des Team-Time-outs betätigt. Der Sekretär trägt die Zeit im Spielprotokoll bei der beantragenden Mannschaft unter der betreffenden Halbzeit ein.
Während des Team-Time-outs halten sich die Spieler und die Mannschaftsoffiziellen in Höhe ihrer Auswechselräume auf, entweder auf der Spielfläche oder im Auswechselraum. Die Schiedsrichter bleiben in der Mitte der Spielfläche, einer von ihnen sollte sich aber zwecks Abstimmung kurz zum Zeitnehmertisch begeben.
Im Falle von Strafen gemäß Regel 16 zählt das Team Time-out zur Spielzeit (16:10), sodass unsportliches Verhalten und andere Vergehen entsprechend geahndet werden. Dabei ist es bedeutungslos, ob sich der betreffende Spieler/Offizielle auf oder außerhalb der Spielfläche befindet. Entsprechend können eine Verwarnung, eine Hinausstellung oder Disqualifikation gemäß Regeln 16:1-3 und 16:6-9 für unsportliches Verhalten (8:7-10) oder Vergehen die unter Regel 8:6b fallen, gegeben werden.
Nach 50 Sekunden zeigt der Zeitnehmer durch ein akustisches Signal an, dass das Spiel in 10 Sekunden fortzusetzen ist.
Die Mannschaften sind gehalten, bei Ablauf des Team-Time-outs zur Wiederaufnahme des Spiels bereit
zu sein. Das Spiel wird entweder mit dem Wurf wiederaufgenommen, welcher der Situation bei Gewährung
des Team-Time-outs entspricht, oder - wenn der Ball im Spiel war - mit einem Freiwurf für die
beantragende Mannschaft an der Stelle, an der sich der Ball bei der Unterbrechung befand.
Der Zeitnehmer setzt die Spielzeituhr mit dem Anpfiff des Schiedsrichters wieder in Gang.