Erläuterung 8: Definition einer "klaren Torgelegenheit" (14:1)

Nach Regel 14:1 handelt es sich um eine "klare Torgelegenheit", wenn:
a) ein Spieler, der bereits Ball- und Körperkontrolle an der Torraumlinie der gegnerischen Mannschaft hat, die Gelegenheit zum Torwurf bekommt, ohne dass ein Gegenspieler in der Lage wäre, den Wurf mit zulässigen Mitteln zu verhindern;
b) ein Spieler, der Ball- und Körperkontrolle hat und bei einem Gegenstoß alleine auf den Torwart zuläuft (oder -dribbelt), ohne dass ein Gegenspieler in der Lage wäre, sich vor ihn zu stellen und den Gegenstoß zu stoppen;
c) ein Spieler in einer Situation ist, die a) oder b) oben entspricht, außer dass der Spieler noch nicht in Ballbesitz ist, wohl aber für eine unmittelbare Ballannahme bereit ist. Die Schiedsrichter müssen davon überzeugt sein, dass kein Gegenspieler in der Lage sein kann, die Ballannahme mit zulässigen Mittel zu verhindern.
d) ein Torwart seinen Torraum verlassen hat und ein Gegenspieler mit Ball- und Körperkontrolle eine klare und ungehinderte Gelegenheit zum Wurf des Balls ins leere Tor hat (Dies gilt auch, wenn sich Abwehrspieler in Positionen zwischen dem werfenden Spieler und dem Tor befinden, doch die Schiedsrichter müssen dann die Möglichkeit berücksichtigen, dass diese Spieler auf zulässige Weise eingreifen).